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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website Urlaubsregion Deidesheim

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.deidesheim.de veröffentlichten Website sowie deren Unterseiten.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesinklusionsgesetz (InklG RP) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10.12.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise barrierefrei.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Teilweise können Inhalte von Personen mit Sehbehinderungen nicht wahrgenommen werden.

  • Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.

  • Nutzer und Nutzerinnen assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Website nicht leicht überblicken und nicht gezielt erreichen.

  • Informationen zu wesentlichen Inhalten der Website, zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Barrierefreiheit in Leichter Sprache befinden sich noch in der Erstellung.

  • Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet. Wenn Untertitel nicht angezeigt werden, ist dies aufgrund von Restriktionen bei YouTube nicht umsetzbar.

  • Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.

  • PDF-Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei.


Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Besucher*innen. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir eine Bewertung vorgenommen und dabei insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.

Inhalte, Module und Anwendungen Dritter

feratel media technologies AG (Deskline)


Barrierefreiheit des TOSC5-Website-Widgets von feratel media technologies AG
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für das integrierte Buchungs- und Informations-Widget.

Stand der Vereinbarkeit
Das Widget ist teilweise konform mit WCAG 2.1 (AA) sowie EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03), aufgrund folgender Einschränkungen:

C.9.1.1.1 – Fehlende Textalternativen
C.9.1.3.1 – Struktur nicht programmatisch erfassbar
C.9.1.3.2 – Reihenfolge nur visuell ersichtlich
C.9.1.4.3 – Unzureichender Kontrast
C.9.1.4.10 – Kein Reflow bei Skalierung
C.9.2.1.1 – Nicht alle Funktionen tastaturbedienbar
C.9.2.2.2 – Bewegte Inhalte nicht pausierbar
C.9.2.4.3 – Falsche Fokusreihenfolge
C.9.2.4.6 – Fehlende Labels und Überschriften
C.9.3.3.2 – Keine Eingabehilfen
C.9.4.1.2 – UI-Komponenten nicht korrekt ausgezeichnet
C.9.4.1.3 – Statusmeldungen nicht assistiv zugänglich

Unverhältnismäßige Belastung
Die barrierefreie Umsetzung von PDFs und Bereitstellung in Leichter Sprache im Widget ist derzeit nicht möglich.

Eingebettete Inhalte von Drittanbietern
Auf www.deidesheim.de werden Inhalte von Drittanbietern eingebunden, darunter:

- Outdooractive (z. B. Tourenplaner, Kartenmaterial)
- You tube

Diese Inhalte werden direkt von externen Plattformen bereitgestellt und unterliegen nicht unserer redaktionellen oder technischen Kontrolle. Die barrierefreie Gestaltung dieser Inhalte kann daher derzeit nicht vollständig sichergestellt werden.

Nach sorgfältiger Prüfung bewerten wir die vollständige barrierefreie Umsetzung dieser eingebetteten Drittinhalte aktuell als eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 Absatz 3 BFSG. Wir beobachten jedoch die technischen Entwicklungen und bemühen uns, bei zukünftigen Anpassungen Lösungen zu finden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit bestmöglich gerecht werden.